02.03.2021 StEA: Der Bürgermeister gibt an, dass er an einer Straße wohne, auf der es keine Bürgersteige gebe und die als ‚Verkehrsberuhigter Bereich‘ ausgeschildert sei, so dass er die Situation aus eigener
Erfahrung beurteilen könne. Die gebotene Schrittgeschwindigkeit werde teilweise in einem Maße missachtet, dass er Probleme hätte, den Fahrzeugen mit dem Fahrrad zu folgen. Er glaube, eine ernsthafte Verfolgung dieser Übertretungen würde innerhalb von 14 Tagen dazu führen, dass sehr viele Kevelaerer zu Fußgängern würden. Häufig seien es auch die Anwohner der jeweiligen Straßen selbst, die zu schnell fahren. Hinzu komme, dass man gerade in den verkehrsberuhigten Bereichen leicht mit einer Geschwindigkeit unterwegs sei, die zum einen teuer und zum anderen auch punktelastig werden könne. Auch gehe es bei Unfällen glücklicherweise zumeist nur um Blechschäden. Das Problem sei bekannt, aber eine Rundumüberwachung nicht zu leisten. Hier bleibe nur die Option der Schwerpunktkontrollen. Ihn persönlich würde es freuen, wenn hin und wieder kontrolliert werde, auch wenn es einige zeitweise den Führerschein kosten würde. Herr Baumann stellt heraus, dass es in dem SPD-Antrag nicht nur um Kontrollen und Sanktionierungen gehe, sondern auch darum, Alternativen zur Verbesserung der Sachlage im Zusammenspiel zwischen Ordnungsamt und Polizei zu finden. Darauf sei jedoch nicht eingegangen worden. Herr Lüdke (ADFC) bezieht sich auf die Aussage, dass der Leiter der Direktion V sich auf Wunsch zu einem persönlichen Austausch mit dem Bürgermeister treffen würde und befindet diese Vorgehensweise im Sinne einer Gesellschaft, die aufgeklärt sei und die auch Vorgänge transparent nachvollziehen möchte für nicht akzeptabel, zumal wirklich viele Beschwerden in der Stadt Kevelaer und im ganzen Kreisgebiet als Grundlage angeführt würden. Gemäß dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) ist es laut Herrn Holla so, das eine kreisgebundene Stadt wie Kevelaer nicht berechtigt ist, eigenmächtige Verkehrsüberwachung durchzuführen (im Gegensatz z.B. Stadt Duisburg/kreisfreie Stadt). Diese Aufgabe obliegt ausschließlich der Polizei. Ein Änderungsantrag des OBG sei in der Vergangenheit nicht rechtskräftig geworden (damit hätten kreisgebundene Städte selber blitzen können). Für Kevelaer gelte selbstverständlich, dass man sich jederzeit mit entsprechenden Beschwerden an das Ordnungsamt wenden könne. Das Ordnungsamt gebe diese Beschwerden dann an die Polizei weiter, wenn sie denn die Aufgabe der Polizei betreffen.
15.01.2021 Vorlage 6/2021: Der Leiter der Polizei-Kreisdirektion V (Herr Jaspers) teilt fernmündlich mit, dass er sich nicht schriftlich zu der Anfrage äußern wird. Er würde sich aber auf Wunsch, zu einem persönlichen Austausch mit dem Bürgermeister bereit erklären. Die Polizei übt die Geschwindigkeitskontrollen an den Unfallschwerpunkten und Unfallhäufungsstellen in verstärktem Maße aus. Eine flächendeckende Geschwindigkeitskontrolle vor allem in den Tempo 30 Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist aufgrund der Personalsituation nicht leistbar. Im begründeten Einzelfall - wie zum Beispiel auf der Bahnsstraße - wird aber eine Sonderkontrolle durchgeführt.
25.11.2020: Die SPD-Fraktion beantragt zu prüfen, inwieweit eine bessere Überwachung der verkehrsberuhigten Bereiche in Kevelaer und den Ortschaften zu ermöglichen ist. Das dies in der Zuständigkeit der Polizei als überwachende Institution des fließenden Verkehrs liegt ist uns bewusst. Vielmehr geht es hier um eine intensivere Zusammenarbeit der beiden Behörden, um eine Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen und somit die Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten.
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