Auch Betriebsrentnerinnen und -rentner können aufatmen. „Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente wurde auch endlich eine Regelung für die hohen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen“, so Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve.
Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag, d.h. der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. „Das schmälert die Betriebsrenten enorm und sorgt für Unverständnis und Ärger vieler Bürgerinnen und Bürger, die für das Alter vorgesorgt haben“, so Barbara Hendricks. Daher wird die geltende Freigrenze für Versorgungsbezüge in Höhe von 155,75 Euro monatlich wie bisher in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt.
Dieser Freibetrag schafft für alle pflichtversicherten Betriebsrentenempfänger Entlastung. „Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet“, erläutert die Bundestagsabgeordnete. Die Mindereinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden vollständig aus Mitteln der GKV finanziert. Damit hat sich die SPD auch bei der Finanzierung durchsetzen können.
„Ich bin froh, dass wir bei diesem Thema endlich zu einem Ergebnis gekommen sind. Alle Betriebsrentnerinnen und -rentner werden deutlich entlastet“, so Barbara Hendricks. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen beispielsweise aus Direktversicherungen.
Als weiterer Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung wird außerdem auch der BAV-Förderbetrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung bei Geringverdienern (2.200 brutto / Monat) von maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben. Gibt der Arbeitgeber etwas zur Betriebsrente seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, so bekommt er zukünftig mehr vom Staat erstattet als bisher. Betriebliche Altersversorgung lohnt sich nämlich vor allem dann, wenn sich die Arbeitgeber beteiligen.